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   BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96   

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https://dejure.org/1997,14960
BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96 (https://dejure.org/1997,14960)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1997 - 9 B 696.96 (https://dejure.org/1997,14960)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 9 B 696.96 (https://dejure.org/1997,14960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ausstellung des Vertriebenenausweises - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Überlieferung volksdeutschen Bewusstseins - Bedeutung der deutschen Sprache als Muttersprache - Innerer Zusammenhang von dem Bestätigungsmerkmal Sprache und den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96
    Dabei besteht zwischen dem Bestätigungsmerkmal Sprache und den Bestätigungsmerkmalen Erziehung und Kultur ein enger innerer Zusamenhang derart, daß die Sprache in der Regel Erziehung und Kultur indiziert (Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96
    Im Hinblick hierauf macht die Beschwerde zunächst geltend, das Berufungsgericht sei im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - (BVerwGE 99, 133) abgewichen.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96
    Nur in diesen Fällen reicht als Bestätigung eines vorliegenden Bekenntnisses z.B. die Abstammung von einem deutschen Elternteil aus, nicht jedoch dann, wenn es um die Herleitung eines Bekenntnisses aus Indizien geht, zu denen die Bestätigungsmerkmale gehören (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96
    Ist jedoch ein so beschaffener Sachverhalt - wie hier - nicht feststellbar und deshalb zu prüfen, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich Merkmale im Sinne des § 6 BVFG a.F. vorliegen, die hinreichend für eine Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins sprechen, kommt der deutschen Sprache als Muttersprache oder bevorzugter Umgangssprache jedoch maßgebend Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96
    Unter solchen Umständen verletzt das Tatsachengericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 696.96
    Unter solchen Umständen verletzt das Tatsachengericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
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